Forschungsförderung für den Mittelstand

EU, Bund und Länder bieten eine Vielzahl an Förderprogrammen und Finanzierungsinstrumenten an, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen stärkeren Anreiz zu geben, Forschung und Entwicklung (F&E) zu betreiben. Die nachstehenden Fördermaßnahmen sind speziell auf KMU zugeschnitten, eine umfassende Übersicht über Förderprogramme bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Forschungszulagengesetz

Unternehmen, die F&E-Vorhaben als Auftragsforschung an externe Forschungspartner vergeben, profitieren seit 2020 von steuerlichen Begünstigungen. Die Forschungszulage soll insbesondere auch kleinere Unternehmen, die keine eigene F&E-Abteilung haben, dazu animieren, stärker in Forschung und Entwicklung zu investieren.

Zu den förderfähigen F&E-Aktivitäten zählt unter anderem auch die Forschung und experimentelle Entwicklung zu Software-Tools oder Software-Technologien in spezialisierten Einsatzbereichen (z.B. Bildbearbeitung, Präsentation geographischer und anderer Daten, künstliche Intelligenz, Integration von Telemetrie- und Sensorikdaten, Simulation).
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand ist das bekannteste deutsche Förderprogramm für Forschung, Entwicklung und Innovation. Vorrangig handelt es sich um Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsprojekte für KMU mit bis zu 1.000 Mitarbeitern. Es werden Einzelprojekte und Kooperationsprojekte mit mehreren Partnern gefördert. Anfang 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium BMWi das Programm aktualisiert und noch attraktiver gemacht.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 550.000 Euro bei Einzelprojekten und 450.000 Euro bei Kooperationsprojekten. Durchführbarkeitsstudien für ein geplantes FuE-Projekt im Rahmen von ZIM wie technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests sind bis zu 100.000 Euro förderfähig. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2024.
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ZIM

Innovationsgutschein Bayern

Durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen unterstützt das Bayerische Staatsministerium die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Der Innovationsgutschein Bayern „Spezial“ eröffnet die Möglichkeit, Projekte mit einem erhöhten Finanzbedarf durchzuführen, die eine hochspezialisierte Begleitung (Universität, Forschungseinrichtung) benötigen. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen mind. 30.000 Euro und maximal 80.000 Euro.
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