Wann haben Unternehmen Anspruch auf Forschungszulage? Wie führt das zweistufige Antragsverfahren zum Erfolg? Welche praktischen und steuerlichen Anforderungen sind zu beachten? Welche Projekte kommen in Frage?
Diese Fragen werden am 3. Mai 2023, von 15:00 bis 17:15 Uhr bei einem IHK-Webinar beantwortet. Anmeldung unter: https:// www.ihk-muenchen.de/forschungszulage-veranstaltung
Unternehmen, die F&E-Vorhaben als Auftragsforschung an externe Forschungspartner vergeben, profitieren seit 2020 von steuerlichen Begünstigungen. Die Forschungszulage soll insbesondere auch kleinere Unternehmen, die keine eigene F&E-Abteilung haben, dazu animieren, stärker in Forschung und Entwicklung zu investieren. Aber noch hakt es: Die Forschungszulage nehmen bisher nur wenige Unternehmen in Anspruch.
Zu den förderfähigen F&E-Aktivitäten zählt unter anderem auch die Forschung und experimentelle Entwicklung zu Software-Tools oder Software-Technologien in spezialisierten Einsatzbereichen (z.B. Bildbearbeitung, Präsentation geographischer und anderer Daten, künstliche Intelligenz, Integration von Telemetrie- und Sensorikdaten, Simulation).
Im Seminar erfahren Teilnehmende, wann ihr Unternehmen Anspruch auf Forschungszulage hat und wie der Antrag zum Erfolg führt. Zudem haben sie die Möglichkeit, mit Experten zu diskutieren. Die Veranstaltung richtet sich an Inhaber, Entscheider und Berater von Unternehmen sowie weitere Interessierte.
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